Auslandskrankenversicherungen sind für einen Großteil der Urlauber und Reisenden die wichtigste Reiseversicherung. Zum einen, da die meisten das Risiko einer Erkrankung im Ausland sehr hoch einschätzen. Zum anderen aber auch, da Erkrankungen auf Reisen im Vergleich mit anderen Reiserisiken tatsächlich am häufigsten auftreten.
Leistungen
Mit einer Auslandskrankenversicherung lassen sich die finanziellen Folgen einer Erkrankung absichern. Die Versicherung übernimmt bspw. die Kosten für den behandelnden Arzt, für den stationären oder ambulanten Krankenhausaufenthalt, für Krankentransporte im Ausland, für Bergungen, für Zahnbehandlungen und schließlich auch für den Rücktransport der Versicherten, wenn dieser medizinisch erforderlich ist.
Manche dieser Leistungen sind in einigen Länder (EU- und EWR-Staaten, Staaten, mit denen es ein Sozialversicherungsabkommen gibt) auch von der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt. Allerdings übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur die Kosten für jene Leistungen, die von der GKV im Gast- bzw. Urlaubsland übernommen werden. Da die Leistungsumfänge teils sehr stark differieren, kann es nach dem Urlaub zu beträchtlichen Nachforderungen kommen. Mit einer eigenen Auslandskrankenversicherung lassen sich diese Abrechnungsschwierigkeiten in jedem Fall verhindern.
Die Auslandskrankenversicherungsgesellschaften kommen für die entstandenen Kosten jedoch nur dann auf, wenn die Krankheit erst am Urlaubsort akut geworden ist und wenn eine medizinische Behandlung nicht vorher geplant oder abzusehen war. Das heißt im Umkehrschluss, dass chronische Erkrankungen (Schlaganfälle, Diabetes, Asthma, etc.) in Auslandskrankenversicherungen nicht mitversichert sind.
Die verschiedenen Vertragsformen
Die Diktion der Reiseversicherungsbranche trennt zunächst zwischen Auslandskranken- und Reisekrankenversicherungen. Unter dem Begriff Reisekrankenversicherung werden alle Policen zusammengefasst, die einen Zeitraum von maximal 3 Monaten versichern. Policen, die einen längeren Zeitraum betreffen, werden als Auslandskrankenversicherungen tituliert.
Besonders wichtig ist zudem die Unterscheidung in die Einmal- und Jahrespolice. Die Jahrespolice liegt Auslandsversicherungen zu Grunde, die eine beliebige Zahl von Reisen binnen eines Jahres versichern. Jede einzelne Reise ist dabei für einen bestimmten Zeitraum versichert. Je nach Reiseversicherungsgesellschaft beträgt dieser entweder 42 oder 56 Tage. Solange Jahrespolicen nicht von einem der Vertragspartner gekündigt werden, verlängern sie sich um ein weiteres Jahr.
Einmalpolicen beziehen sich hingegen auf nur eine Reise. Ist diese Reise zu Ende, läuft auch die Police aus. Einmalpolicen sind die Basis für Auslandskrankenversicherungen mit verschiedenen Versicherungszeiträumen und verschiedensten Reisezwecken. Reisenden können damit den herkömmlichen Pauschalurlaub ebenso versichern (Reisedauer bis 3 Monate) wie Urlaubsreisen, die deutlich länger dauern (bis zu einem Jahr). Es können jedoch gezielt auch Auslandsaufenthalte als Au-Pair, als Student, als Expatriat oder als Rentner versichert werden. Die Laufzeiten sind dabei sehr flexibel gestaltet und erstrecken sich von wenigen Monaten bis über mehrere Jahre.